Bautzen, DER LANDKREIS

Öffentlicher Hinweis zu einem Grundstücksverkauf in der Gemeinde Oßling

20.07.2026

Teilen Sie uns Ihr Interesse bis zum 03.08.2026 mit.

Angebot für Land- und Forstwirte

Das Landratsamt Bautzen muss über den Verkauf folgender Grundstücke nach dem Grundstücksverkehrsgesetz entscheiden:

Vertragsumfang
Gemarkung Flurstück Größe in Hektar Nutzung
Oßling 100/7 0,2190 Landwirtschaft
Oßling 128/3 0,4226 Landwirtschaft
Oßling 578f 0,5310 Landwirtschaft

Land- und Forstwirte, die diese Grundstücke zur Aufstockung ihres Betriebes erwerben möchten, teilen dies bitte dem Landratsamt Bautzen bis zum 03.08.2026 schriftlich mit.

Ihr Schreiben sollte Folgendes enthalten:

  • ein verbindliches Angebot
  • den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit
  • das Aktenzeichen 61.1-780.21:0660/2026

Ihr Formular für den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit

Sie haben noch Fragen?

Ihre Fragen beantworten Ihnen die Ansprechpartner zur Dienstleistung "Genehmigungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz":

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für die Genehmigung zum Verkauf der Grundstücke ist das Grundstücksverkehrsgesetz.