Bautzen, DER LANDKREIS

Nachricht an die Nachlassempfänger des Herrn Heinz Vetter

24.06.2025

öffentliche Zustellung

Das Landratsamt Bautzen erließ am 23.06.2025 gegenüber den Nachlassempfängern des Herrn Heinz Vetter, zuletzt wohnhaft in Ernst-Thälmann-Straße 46, 02991 Lauta, einen Bescheid zur Betriebsuntersagung mit dem Aktenzeichen 36.2-113-551/BZ-SJ898.

Die Nachlassempfänger des Herrn Heinz Vetter sind uns unbekannt. Daher haben wir den Bescheid zur Betriebsuntersagung im Landratsamt Bautzen, Straßenverkehrsamt, KFZ-Zulassungs- und Fahrerlaubnisstelle, Macherstraße 55, 01917 Kamenz hinterlegt. Der Bescheid kann dort durch die Nachlassempfänger abgeholt werden.

Der Bescheid zur Betriebsuntersagung gilt am 09.07.2025 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn der Bescheid nicht abgeholt wurde.

Rechtsgrundlage:

  • Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)