Öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung nach § 70 Abs. 3 Satz 3 der Sächsischen Bauordnung
Das Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, erteilte mit Bescheid vom 14.09.2026 die Baugenehmigung zur Nutzungsänderung Möbelwerk zu Produktionsstätte für Schuhe mit Lager, Verwaltungs- und Sozialbereichen in 02997 Wittichenau, Gewerbepark, Ge-markung Brischko Flur 1, Flurstück 130/6, 130/12, 177/9, 270/5, 179/16, 270/2, 176/13, 270/7, 175/9, 179/12, 179/40 (Aktenzeichen 632.20261219).
Verfügender Teil der Baugenehmigung
- Nach Maßgabe der eingereichten Bauvorlagen und der mit Genehmigungsvermerk versehenen Bauzeichnungen sowie unter Beachtung der im weiteren Bescheid enthaltenen Auflagen wird für das Vorhaben die Baugenehmigung erteilt.
- Zum Vorhaben wird eine Befreiung zu den zeichnerischen Festlegungen des Bebauungsplans zugelassen. Es wird gestattet, dass die Schornsteinhöhe für den Kamin BBA 14,50 m beträgt.
Ihre Rechte
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form, schriftformersetzend oder zur Niederschrift an das Landratsamt Bautzen mit Sitz in Bautzen zu richten..
Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente finden Sie auf dieser Seite:
Auslegung der Unterlagen
Als Nachbar im Sinne der Sächsischen Bauordnung können Sie die vollständige Bau-genehmigung und die Verfahrensakte im Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, Macherstraße 57, 01917 Kamenz, Zimmer E12 während der Öffnungszeiten einsehen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin.
Kontakt und Öffnungszeiten finden Sie auf der Seite der Dienstleistung "Bauordnungsrechtliche Verfahren"
Zustellung der Baugenehmigung an die Nachbarn
Hiermit gilt die Baugenehmigung als den Nachbarn zugestellt.
Rechtsgrundlagen
- https://www.revosax.sachsen.de/saechsische_bauordnung/64 Sächsische Bauordnung, § 64 Baugenehmigungsverfahren
- https://www.revosax.sachsen.de/saechsische_bauordnung/70 Sächsische Bauordnung, § 70 Beteiligung der Nachbarn und der Öffentlichkeit