Das Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, genehmigte am 18.02.2026 den Neubau eines Gebäudekomplexes (Bürogebäude und Umschlag- und Logistikhalle) und eines Gebäudes (Logistikhalle) mit Nebenanlagen in 01458 Ottendorf-Okrilla, Zur Kuhbrücke, Gemarkung Grünberg, Flurstücke 294/3, 308/1, 310/1, 321/1, 295/1, 302/1, 309, 301/1, 294/5, 294/4 (Aktenzeichen 632.20252144).
Die Nebenanlagen umfassen
- zwei Zufahrten
- PKW- und LKW-Stellplätze
- Fahrwege für PKW, LKW und Feuerwehr
- Fußwege
- Tiefhöfe
- Schallschutzwand
- Müllhäuschen, Fahrradunterstand, Raucherunterstand,
- Sprinklertanks und Sprinklerzentrale,
- Trafogebäude und Wärmepumpen.
Verfügender Teil der Baugenehmigung
- Nach Maßgabe der eingereichten Bauvorlagen und der mit Genehmigungsvermerk versehenen Bauzeichnungen sowie unter Beachtung der im weiteren Bescheid enthaltenen Auflagen wird für das Vorhaben die Baugenehmigung unter nachfolgend genannter naturschutzrechtlicher Bedingung erteilt. Bedingung: Vor Baubeginn ist der Nachweis zu erbringen, dass die externen Kompensationsflächen (Maßnahmenkomplex Lomnitz) dauerhaft rechtlich/vertraglich gesichert wurden.
- Für die Werbung mittels Schriftzug „Zero Emission Building“ wird die Baugenehmigung wegen fehlender straßenrechtlicher Zustimmung gemäß § 9 Absatz. 2 und Absatz 6 Bundesfernstraßengesetz versagt.
Ihre Rechte
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form, schriftformersetzend oder zur Niederschrift an das Landratsamt Bautzen mit Sitz in Bautzen zu richten..
Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente finden Sie auf dieser Seite:
Auslegung der Unterlagen
Als Nachbar im Sinne der Sächsischen Bauordnung können Sie die vollständige Baugenehmigung und die Verfahrensakte im Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, Macherstraße 57, 01917 Kamenz, Zimmer 10 während der Öffnungszeiten einsehen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin.
Kontakt und Öffnungszeiten finden Sie auf der Seite der Dienstleistung "Bauordnungsrechtliche Verfahren":
Zustellung an die Nachbarn
Mit der Bekanntmachung im Elektronischen Amtsblatt 13/2026 vom 01.04.2026 gilt die Baugenehmigung als den Nachbarn zugestellt
Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen für die Erteilung der Baugenehmigung sowie der öffentlichen Bekanntmachung können Sie auf Revosax, einer Seite des Freistaates Sachsen nachlesen: