Bautzen, DER LANDKREIS

Neubau eines Gewerbeparks - Halle C und D in Ottendorf-Okrilla genehgmigt

26.03.2026

Das Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, erteilte am 10.03.2026 die Genehmigung zum Neubau eines Gewerbeparks – Halle C und D in 01458 Ottendorf-Okrilla, Egger Straße, Gemarkung Ottendorf Flurstücke 571/22, 575/a, 582/4, 571/2, 580/2, 587/5, 580/19, 575, 582/25, 576/1, 587/6 (Az. 632.20252763).

Verfügender Teil der Baugenehmigung:

  1. Nach Maßgabe der eingereichten Bauvorlagen und der mit Genehmigungsvermerk versehenen Bauzeichnungen sowie unter Beachtung der im weiteren Bescheid enthaltenen Auflagen wird für das Vorhaben die Baugenehmigung erteilt.
  2. Zum Vorhaben werden von den Festsetzungen des am Standort geltenden Bebauungsplans „Gewerbepark Ottendorf-Okrilla 2. BA“, 5. Änderung der Gemeinde Ottendorf-Okrilla folgende Befreiungen erteilt:
  1. Textliche Festsetzung Nr. 1.42 b) – Stellplätze (nicht überdacht): Nicht überdachte Stellplätze dürfen auch außerhalb der dafür besonders ausgewiesenen Flächen gemäß der Darstellung in der Anlage zum Antrag auf Befreiung errichtet werden.
  2. Textliche Festsetzung Nr. 2.13 – Dachdeckung: Die Gebäude dürfen mit einer Dachdeckung in heller Farbe (z.B. silbergrau, lichtreflektierend) errichtet werden.
  3. Textliche Festsetzung Nr. 2.1421 b) – Gebäudehöhe: Die Hallen C und D dürfen mit einer Attikahöhe von maximal 13,10 m über Bezugspunkt errichtet werden.
  4. Textliche Festsetzung Nr. 2.32 – Zugänge und Zufahrten: Die Hauptzufahrten dürfen unter Verwendung von Asphalt und Teilbereiche unter Verwendung von Ortbeton hergestellt werden.
  5. Zeichnerische Festsetzungen zur überbaubare Grundstücksfläche: Bei dem Vorhaben dürfen die festgesetzten Baugrenzen gemäß der Darstellung in der Anlage zum Antrag auf Befreiung teilweise überschritten werden.

Ihre Rechte

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form, schriftformersetzend oder zur Niederschrift an das Landratsamt Bautzen mit Sitz in Bautzen zu richten..

Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente finden Sie auf dieser Seite:

Auslegung der Unterlagen

Als Nachbar im Sinne der Sächsischen Bauordnung können Sie die vollständige Baugenehmigung und die Verfahrensakte im Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, Macherstraße 57, 01917 Kamenz, Zimmer 10 während der Öffnungszeiten einsehen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin.

Kontakt und Öffnungszeiten finden Sie auf der Seite der Dienstleistung "Bauordnungsrechtliche Verfahren":

Zustellung an die Nachbarn

Mit der Bekanntmachung im Elektronischen Amtsblatt 13/2026 vom 01.04.2026 gilt die Baugenehmigung als den Nachbarn zugestellt

    Rechtsgrundlagen

    Die Rechtsgrundlagen für die Erteilung der Baugenehmigung sowie der öffentlichen Bekanntmachung können Sie auf Revosax, einer Seite des Freistaates Sachsen nachlesen: