Öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung nach § 70 Abs. 3 Satz 3 der Sächsischen Bauordnung
Das Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, erteilte mit Bescheid vom 21.10.2026 die Baugenehmigung zum Neubau einer Mehrzweckhalle für landwirtschaftliche Geräte in 02979 Elsterheide, Ortsteil Geierswalde, Landstraße, Gemarkung Geierswalde Flur 1, Flurstück 144/9 (Aktenzeichen 632.20230636).
Verfügender Teil der Baugenehmigung
Nach Maßgabe der eingereichten Bauvorlagen und der mit Genehmigungsvermerk versehenen Bauzeichnungen sowie unter Beachtung der im weiteren Bescheid enthaltenen Auflagen wird für das Vorhaben die Baugenehmigung unter der Bedingung, dass das anfallende Niederschlagswasser auf dem Baugrundstück versickert, erteilt.
Ihre Rechte
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form, schriftformersetzend oder zur Niederschrift an das Landratsamt Bautzen mit Sitz in Bautzen zu richten..
Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente finden Sie auf dieser Seite:
Auslegung der Unterlagen
Als Nachbar im Sinne der Sächsischen Bauordnung können Sie die vollständige Baugenehmigung und die Verfahrensakte im Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, Macherstraße 57, 01917 Kamenz, Zimmer E08 während der Öffnungszeiten einsehen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin.
Kontakt und Öffnungszeiten finden Sie auf der Seite der Dienstleistung "Bauordnungsrechtliche Verfahren":
Zustellung der Baugenehmigung an die Nachbarn
Mit der öffentlichen Bekanntmachung im Elektronischen Amtsblatt 44/2026 vom 04.11.2026 gilt die Baugenehmigung als den Nachbarn zugestellt.
Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen für die Erteilung der Baugenehmigung sowie der öffentlichen Bekanntmachung können Sie auf Revosax, einer Seite des Freistaates Sachsen nachlesen:
- https://www.revosax.sachsen.de/saechsische-bauordnung/63 Sächsische Bauordnung, § 63 Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
- https://www.revosax.sachsen.de/saechsische_bauordnung/70 Sächsische Bauordnung, § 70 Beteiligung der Nachbarn und der Öffentlichkeit