18.11.2025
Das Landratsamt Bautzen erließ am 18.11.2025 gegenüber Herrn Van Nam Tran, zuletzt wohnhaft in Macherstraße 160, 01917 Kamenz einen Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid mit dem Aktenzeichen 34-2.103.55.154863.
Der aktuelle Aufenthalt Herrn Trans ist uns unbekannt. Daher haben wir den Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid im Landratsamt Bautzen, Ausländeramt, Macherstraße 55, 01917 Kamenz hinterlegt. Der Bescheid kann dort durch Herrn Tran abgeholt werden.
Der Aufhebungs- und Rückfordungsbescheid gilt am 03.12.2025 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn der Bescheid nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)