Öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 02.02.2026 gegenüber Herrn Tajjammal Hussain, zuletzt wohnhaft in Thomas-Müntzer-Straße 25, 02977 Hoyerswerda eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber dem Drittschuldner: Ostsächsische Sparkasse Dresden mit dem Aktenzeichen 2032516-10617241.
Der aktuelle Aufenthalt Herrn Hussains ist uns unbekannt. Daher haben wir die Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen hinterlegt. Der Bescheid kann dort durch Herrn Hussain abgeholt werden.
Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung gilt am 11.03.2026 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn der Bescheid nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)