öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 22.04.2026 gegenüber Herrn Sandro Kreller, zuletzt wohnhaft in Webergasse 3, 09569 Oederan, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber dem Drittschuldner Ostsächsische Sparkasse Dresden mit dem Aktenzeichen 2032603-51173627.
Der aktuelle Aufenthalt Herrn Krellers ist uns unbekannt. Daher haben wir die Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung kann dort durch Herrn Kreller abgeholt werden.
Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung gilt am 26.05.2026 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)