öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 15.04.2026 gegenüber Herrn Sachin Kumar, zuletzt wohnhaft in Macherstraße 160, 01917 Kamenz, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber dem Drittschuldner Ostsächsische Sparkasse Dresden mit dem Aktenzeichen 2032603-10659425.
Der aktuelle Aufenthalt Herrn Kumars ist uns unbekannt. Daher haben wir die Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, Bahnhofstraße 9, in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung kann dort durch Herrn Kumar abgeholt werden.
Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung gilt am 04.06.2026 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)