18.11.2025
Das Landratsamt Bautzen erließ am 24.10.2025 gegenüber Herrn Sachin Kumar, zuletzt wohnhaft in Macherstraße 160, 01917 Kamenz einen Änderungsbescheid mit dem Aktenzeichen 34-2.103.55.168093.
Der aktuelle Aufenthalt Herrn Kumars ist uns unbekannt. Daher haben wir den Änderungsbescheid im Landratsamt Bautzen, Ausländeramt, Macherstraße 55, 01917 Kamenz hinterlegt. Der Bescheid kann dort durch Herrn Kumar abgeholt werden.
Der Änderungsbescheid gilt am 03.12.2025 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn der Bescheid nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)