öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 27.01.2026 gegenüber Herrn Rene Böhm, zuletzt wohnhaft in Mittelstraße 10, 02991 Lauta, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber dem Drittschuldner Ostsächsische Sparkasse Dresden mit dem Aktenzeichen 2032610-82315045.
Der aktuelle Aufenthalt Herrn Böhms ist uns unbekannt. Daher haben wir die Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Verfügung kann dort durch Herrn Böhm abgeholt werden.
Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung gilt am 20.03.2026 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Verfügung nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)