08.01.2026
öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 21.11.2025 gegenüber Herrn Rene Böhm, zuletzt wohnhaft auf der Mittelstraße 34 in 02991 Lauta, eine Mahnung mit dem Aktenzeichen 2032610-82315045.
Der aktuelle Aufenthalt Herrn Böhms ist uns unbekannt. Daher haben wir die Mahnung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Mahnung kann dort durch Herrn Böhm abgeholt werden.
Die Mahnung gilt am 26.01.2026 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Mahnung nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)