Bautzen, DER LANDKREIS

Nachricht an Herrn Ralf Blumrich

04.03.2026

öffentliche Zustellung

Das Landratsamt Bautzen erließ am 29.01.2026 gegenüber Herrn Ralf Blumrich, zuletzt wohnhaft in Laubusch, Hauptstraße 70, 02991 Lauta, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber dem Drittschuldner Deutsche Rentenversicherung mit dem Aktenzeichen 2032510-40278716 u.a.

Der aktuelle Aufenthalt Herrn Blumrichs ist uns unbekannt. Daher haben wir die Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung kann dort durch Herrn Blumrich abgeholt werden.

Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung gilt am 20.03.2026 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht abgeholt wurde.

Rechtsgrundlage:

  • Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)