Bautzen, DER LANDKREIS

Nachricht an Herrn Pierre Sager

17.03.2026

öffentliche Zustellung

Das Landratsamt Bautzen erließ am 06.02.2026  gegenüber Herrn Pierre Sager, zuletzt wohnhaft in Besselplatz 13, 01237 Dresden, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber dem Drittschuldner Bundesagentur für Arbeit mit dem Aktenzeichen 2032609-20425915 u.a..

Der aktuelle Aufenthalt Herrn Sagers ist uns unbekannt. Daher haben wir die Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung kann dort durch Herrn Sager abgeholt werden.

Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung gilt am 02.04.2026 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Verfügung nicht abgeholt wurde.

Rechtsgrundlage:

  • Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)