öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 06.03.2026 gegenüber Herrn Omid Sadat, zuletzt wohnhaft in Wehrsdorf, Oppacher Straße 30 A, 02689 Sohland (Spree), eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber dem Drittschuldner Deutsche Rentenversicherung Bund mit dem Aktenzeichen 2032209-10621052.
Der aktuelle Aufenthalt Herrn Sadats ist uns unbekannt. Daher haben wir die Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung kann dort durch Herrn Sadat abgeholt werden.
Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung gilt am 16.04.2026 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)