01.12.2025
Das Landratsamt Bautzen erließ am 27.11.2025 gegenüber Herrn Özcan Cakar, zuletzt wohnhaft in Thomas-Müntzer-Straße 25, 02977 Hoyerswerda einen Einstellungs- und Rückforderungsbescheid mit dem Aktenzeichen 34-2.103.55.166196.
Der aktuelle Aufenthalt Herrn Cakars ist uns unbekannt. Daher haben wir den Einstellungs- und Rückforderungsbescheid im Landratsamt Bautzen, Ausländeramt, Macherstraße 55, 01917 Kamenz hinterlegt. Der Bescheid kann dort durch Herrn Cakar abgeholt werden.
Der Einstellungs- und Rückfordungsbescheid gilt am 16.12.2025 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn der Bescheid nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)