öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 06.01.2026 gegenüber Herrn Nico Rausendorf, zuletzt wohnhaft in Wilhelm-Ostwald-Straße 21, 02625 Bautzen, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber dem Drittschuldner Finanzamt Bautzen mit dem Aktenzeichen 2032509-20378304.
Der aktuelle Aufenthalt Herrn Rausendorfs ist uns unbekannt. Daher haben wir die Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Verfügung kann dort durch Herrn Rausendorf abgeholt werden.
Die Verfügung gilt am 26.02.2026 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Verfügung nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)