Bautzen, DER LANDKREIS

Nachricht an Herrn Muhammet Emin Citil

13.11.2025

öffentliche Zustellung

Das Landratsamt Bautzen erließ am 08.09.2025 gegenüber Herrn Muhammet Emin Citil, zuletzt wohnhaft in Macherstraße 160, 01917 Kamenz, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber dem Drittschuldner Sparkasse Dieburg Zweckverbandssparkasse mit dem Aktenzeichen 2032506-10657057.

Der aktuelle Aufenthalt Herrn Citils ist uns unbekannt. Daher haben wir die Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung kann dort durch Herrn Citil abgeholt werden.

Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung gilt am 01.12.2025 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht abgeholt wird.

Rechtsgrundlage:

  • Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)