öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 08.09.2025 gegenüber Herrn Muhammet Emin Citil, zuletzt wohnhaft in Macherstraße 160, 01917 Kamenz, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber dem Drittschuldner Sparkasse Dieburg Zweckverbandssparkasse mit dem Aktenzeichen 2032506-10657057.
Der aktuelle Aufenthalt Herrn Citils ist uns unbekannt. Daher haben wir die Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung kann dort durch Herrn Citil abgeholt werden.
Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung gilt am 01.12.2025 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht abgeholt wird.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)