25.11.2025
Das Landratsamt Bautzen erließ am 25.11.2025 gegenüber Herrn Muhammad Zeeshan, zuletzt wohnhaft in Macherstraße 160, 01917 Kamenz, einen Rückforderungsbescheid mit dem Aktenzeichen 34-2.103.55.152363.
Der aktuelle Aufenthalt Herrn Zeeshans ist uns unbekannt. Daher haben wir den Rückfordungsbescheid im Landratsamt Bautzen, Ausländeramt, Macherstraße 55, 01917 Kamenz hinterlegt. Der Bescheid kann dort durch Herrn Zeeshan abgeholt werden.
Der Rückforderungsbescheid gilt am 10.12.2025 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn der Bescheid nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)