öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 20.10.2025 gegenüber Herrn Mohamed Abdulrazak Reghebi, zuletzt wohnhaft in Macherstraße 160, 01917 Kamenz, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber dem Drittschuldner Deutsche Bank AG mit dem Aktenzeichen 2032509-10657148.
Der aktuelle Aufenthalt Herrn Reghebis ist uns unbekannt. Daher haben wir die Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung kann dort durch Herrn Reghebi abgeholt werden.
Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung gilt am 21.11.2025 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)