10.10.2025
Öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 24.09.2025 gegenüber Herrn Michael Gesell, ohne festen Wohnsitz einen Anhörungsbescheid mit dem Aktenzeichen 36.2-113.322:25/193493.
Der aktuelle Aufenthalt Herrn Gesells ist uns unbekannt. Daher haben wir die Anhörung im Landratsamt Bautzen, Straßenverkehrsamt, Fahrerlaubnisstelle, Macherstraße 55, 01917 Kamenz hinterlegt. Die Anhörung kann dort durch Herrn Gesell abgeholt werden.
Die Anhörung gilt am 25.10.2025 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Anhörung nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)