öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 04.12.2025 gegenüber Herrn Max Noack, zuletzt wohnhaft auf der Erich-Weinert-Straße 17 in 02977 Hoyerswerda, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber dem Drittschuldner Ostsächsische Sparkasse Dresden mit dem Aktenzeichen 2032515-21547354.
Der aktuelle Aufenthalt Herrn Noacks ist uns unbekannt. Daher haben wir die Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung kann dort durch Herrn Noack abgeholt werden.
Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung gilt am 04.02.2026 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die die Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)