Bautzen, DER LANDKREIS

Nachricht an Herrn Martin Neumann

07.05.2026

öffentliche Zustellung

Das Landratsamt Bautzen erließ am 24.04.2026 gegenüber Herrn Martin Neumann, zuletzt wohnhaft in Crosta, Am Eiskeller 10, 02694 Großdubrau, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber dem Drittschuldner Ellen Eichel-Pajonczek mit dem Aktenzeichen 2032615-70691178 u.a..

Der aktuelle Aufenthalt Herrn Neumanns ist uns unbekannt. Daher haben wir die Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung kann dort durch Herrn Neumann abgeholt werden.

Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung gilt am 26.05.2026 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht abgeholt wurde.

Rechtsgrundlage:

  • Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)