öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 24.04.2026 gegenüber Herrn Martin Neumann, zuletzt wohnhaft in Crosta, Am Eiskeller 10, 02694 Großdubrau, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber dem Drittschuldner Ellen Eichel-Pajonczek mit dem Aktenzeichen 2032615-70691178 u.a..
Der aktuelle Aufenthalt Herrn Neumanns ist uns unbekannt. Daher haben wir die Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung kann dort durch Herrn Neumann abgeholt werden.
Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung gilt am 26.05.2026 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)