öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 30.09.2025 gegenüber Herrn Marcel Hansky, zuletzt wohnhaft in Höflein, Crostwitzer Straße 3, 01920 Räckelwitz, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber dem Drittschuldner Kreissparkasse Bautzen mit dem Aktenzeichen 2032501-82290354.
Der aktuelle Aufenthalt Herrn Hanskys ist uns unbekannt. Daher haben wir die Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, Bahnhofstraße 9, in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung kann dort durch Herrn Hansky abgeholt werden.
Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung gilt am 29.10.2025 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)