21.07.2026
Das Landratsamt Bautzen erließ am 25.06.2026 gegenüber Herrn Karl-Heinz Mickel, zuletzt wohnhaft in Am Rittergut 1, 02694 Malschwitz, einen Aufhebungsbescheid von Leistungen des Wohngeldes mit dem Aktenzeichen 625000/302448545.
Der aktuelle Aufenthalt Herrn Mickels ist uns unbekannt. Daher haben wir den Aufhebungsbescheid im Landratsamt Bautzen, Sozialamt, Rathenauplatz 1, 02526 Bautzen hinterlegt. Der Bescheid kann dort durch Herrn Mickel abgeholt werden.
Der Aufhebungsbescheid gilt am 05.08.2026 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn der Bescheid nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)