öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 23.10.2025 gegenüber Herrn Kamil Kondraciuk, zuletzt wohnhaft in der Berliner Straße 54, 49479 Ibbenbüren, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber dem Drittschuldner Sepona GmbH mit dem Aktenzeichen 2032503-90343460.
Der aktuelle Aufenthalt Herrn Kondraciuks ist uns unbekannt. Daher haben wir die Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung kann dort durch Herrn Kondraciuk abgeholt werden.
Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung gilt am 16.12.2025 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)