12.02.2026
Das Landratsamt Bautzen erließ am 11.02.2026 gegenüber Herrn Kamber Ozkan Polat und Frau Necla Polat, zuletzt wohnhaft in Kantstraße 14, 02625 Bautzen, einen Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid mit dem Aktenzeichen 34-2.103.55.163501.
Der aktuelle Aufenthalt Herrn und Frau Polats ist uns unbekannt. Daher haben wir den Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid im Landratsamt Bautzen, Ausländeramt, Macherstraße 55, 01917 Kamenz hinterlegt. Der Bescheid kann dort durch Herrn und Frau Polat abgeholt werden.
Der Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid gilt am 27.02.2026 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn der Bescheid nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)