Bautzen, DER LANDKREIS

Nachricht an Herrn Kamber Ozkan Polat und Necla Polat

12.02.2026

Das Landratsamt Bautzen erließ am 11.02.2026 gegenüber Herrn Kamber Ozkan Polat und Frau Necla Polat, zuletzt wohnhaft in Kantstraße 14, 02625 Bautzen, einen Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid mit dem Aktenzeichen 34-2.103.55.163501.

Der aktuelle Aufenthalt Herrn und Frau Polats ist uns unbekannt. Daher haben wir den Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid im Landratsamt Bautzen, Ausländeramt, Macherstraße 55, 01917 Kamenz hinterlegt. Der Bescheid kann dort durch Herrn und Frau Polat abgeholt werden.

Der Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid gilt am 27.02.2026 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn der Bescheid nicht abgeholt wurde.

Rechtsgrundlage:

  • Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)