öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 16.09.2025 gegenüber Herrn Kai Kuhnert, zuletzt wohnhaft in Oststraße 33, 02794 Leutersdorf, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber dem Drittschuldner N26 Bank AG mit dem Aktenzeichen 2032503-50481310.
Der aktuelle Aufenthalt Herrn Kuhnerts ist uns unbekannt. Daher haben wir die Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung kann dort durch Herrn Kuhnert abgeholt werden.
Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung gilt am 06.11.2025 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)