öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 19.08.2026 gegenüber Herrn Kacper Geslak, zuletzt wohnhaft in Elsterwerdaer Straße 51, 01558 Großenhain, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung mit dem Aktenzeichen 2032402-50063453.
Der aktuelle Aufenthalt Herrn Geslaks ist uns unbekannt. Daher haben wir eine Kopie der Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Kopie kann dort durch Herrn Geslak abgeholt werden.
Die Kopie gilt am 23.09.2026 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Kopie der hinterlegten Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)