Bautzen, DER LANDKREIS

Nachricht an Herrn Julian Barth

19.05.2026

öffentliche Zustellung

Das Landratsamt Bautzen erließ am 17.03.2026 gegenüber Herrn Julian Barth, zuletzt wohnhaft  in Johannes-Kepler-Straße 5, 02625 Bautzen, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber dem Drittschuldner Kreissparkasse Bautzen mit dem Aktenzeichen 2032510-21678620.

Der aktuelle Aufenthalt Herrn Barths ist uns unbekannt. Daher haben wir die Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen hinterlegt. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung kann dort durch Herrn Barth abgeholt werden.

Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung gilt am 04.06.2026 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht abgeholt wurde.

Rechtsgrundlage:

  • Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)