08.10.2025
öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 18.09.2025 gegenüber Herrn Julian Barth, zuletzt wohnhaft bei Silke Barth, Johannes-Kepler-Straße 5, 02625 Bautzen einen Ablehnungsbescheid mit dem Aktenzeichen 488.95:130 739.
Der aktuelle Aufenthalt Herrn Julian Barths ist uns unbekannt. Daher haben wir den Bescheid im Landratsamt Bautzen, Jobcenter, Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen hinterlegt. Der Bescheid kann dort durch Herrn Julian Barth abgeholt werden.
Der Bescheid gilt am 23.10.2025 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn der Bescheid nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)