öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 11.09.2026 gegenüber Herrn Jens Kunze, zuletzt wohnhaft in Kamenzer Straße 45, 01877 Bischofswerda, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung mit dem Aktenzeichen 2032603-51467680.
Der aktuelle Aufenthalt Herrn Kunzes ist uns unbekannt. Daher haben wir eine Kopie der Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Kopie kann dort durch Herrn Kunze abgeholt werden.
Die Kopie gilt am 15.10.2026 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Kopie der hinterlegten Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)