Öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 27.08.2026 gegenüber Herrn Ibrahim Altahir Mohamed Mustafa und Herrn Ameen Altahir Mohamed Mustafa, zuletzt wohnhaft in Macherstraße 160, 01917 Kamenz, einen Rückforderungsbescheid mit dem Aktenzeichen 34-2.103.55.169306.
Der aktuelle Aufenthalt Herrn Ibrahim Altahir Mohamed Mustafas und Herrn Ameen Altahir Mohamed Mustafas ist uns unbekannt. Daher haben wir den Rückforderungsbescheid im Landratsamt Bautzen, Ausländeramt, Macherstraße 55, 01917 Kamenz hinterlegt. Der Bescheid kann dort durch Herrn Ibrahim Altahir Mohamed Mustafa und Herrn Ameen Altahir Mohamed Mustafa abgeholt werden.
Der Rückforderungsbescheid gilt am 25.09.2026 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn der Bescheid nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)