öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 27.02.2026 gegenüber Herrn Hedayatullah Bashardoost Qanoni, zuletzt wohnhaft auf der Macherstraße 160 in 01917 Kamenz, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber dem Drittschuldner Deutsche Rentenversicherung mit dem Aktenzeichen 2031910-10605379 u.a..
Der aktuelle Aufenthalt Herrn Bashardoost Qanonis ist uns unbekannt. Daher haben wir die Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung kann dort durch Herrn Bashardoost Qanoni abgeholt werden.
Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung gilt am 10.04.2026 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)