Bautzen, DER LANDKREIS

Nachricht an Herrn Happy Dhindsa und Frau + Gurwinder Kaur

09.09.2026

Öffentliche Zustellung

Das Landratsamt Bautzen erließ am 08.09.2026 gegenüber Herrn Happy Dhindsa und Frau + Gurwinder Kaur, zuletzt wohnhaft in Hauptstraße 192, 02733 Cunewalde, einen Aufhebungsbescheid mit dem Aktenzeichen 34-2.103.55.166291.

Der aktuelle Aufenthalt von Herrn Dhindsa und Frau Gurwinder Kaur ist uns unbekannt. Daher haben wir den Aufhebungsbescheid im Landratsamt Bautzen, Ausländeramt, Macherstraße 55, 01917 Kamenz hinterlegt. Der Bescheid kann dort durch Herrn Dhindsa und Frau Gurwinder Kaur abgeholt werden.

Der Aufhebungsbescheid gilt am 24.09.2026 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn der Bescheid nicht abgeholt wurde.

Rechtsgrundlage:

  • Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)