öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 24.09.2026 gegenüber Herrn Hagen Thiers, zuletzt wohnhaft in Richterhäuser 7, 01904 Neukirch/Lausitz, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung mit dem Aktenzeichen 2032615-78001105.
Der aktuelle Aufenthalt des Herrn Thiers ist uns unbekannt. Daher haben wir eine Kopie der Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Kopie kann dort durch Herrn Thiers abgeholt werden.
Die Kopie gilt am 27.10.2026 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Kopie der hinterlegten Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)