Öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 22.10.2026 gegenüber Herrn Falk Mainz, zuletzt wohnhaft Harbker Weg 9, 38350 Helmstedt, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung mit dem Aktenzeichen 2031906-40219504 u.a..
Der aktuelle Aufenthalt Herrn Mainzs ist uns unbekannt. Daher haben wir eine Kopie der Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Kopie kann dort durch Herrn Mainz abgeholt werden.
Die Kopie gilt am 20.11.2027 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Kopie der hinterlegten Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)