Bautzen, DER LANDKREIS

Nachricht an Herrn Erbay Akkaya und Frau Ayten Akkaya

18.11.2025

Das Landratsamt Bautzen erließ am 05.11.2025 gegenüber Herrn Erbay Akkaya und Frau Ayten Akkaya, zuletzt wohnhaft in Fichtestraße 44, 01917 Kamenz einen Einstellungs- und Rückforderungsbescheid mit dem Aktenzeichen 34-2.103.55.163910.

Der aktuelle Aufenthalt Herrn Akkayas und Frau Akkayas ist uns unbekannt. Daher haben wir den Einstellungs- und Rückforderungsbescheid im Landratsamt Bautzen, Ausländeramt, Macherstraße 55, 01917 Kamenz hinterlegt. Der Bescheid kann dort durch Herrn Akkaya und Frau Akkaya abgeholt werden.

Der Einstellungs- und Rückforderungsbescheid gilt am 03.12.2025 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn der Bescheid nicht abgeholt wurde.

Rechtsgrundlage:

  • Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)