18.11.2025
Das Landratsamt Bautzen erließ am 05.11.2025 gegenüber Herrn Erbay Akkaya und Frau Ayten Akkaya, zuletzt wohnhaft in Fichtestraße 44, 01917 Kamenz einen Einstellungs- und Rückforderungsbescheid mit dem Aktenzeichen 34-2.103.55.163910.
Der aktuelle Aufenthalt Herrn Akkayas und Frau Akkayas ist uns unbekannt. Daher haben wir den Einstellungs- und Rückforderungsbescheid im Landratsamt Bautzen, Ausländeramt, Macherstraße 55, 01917 Kamenz hinterlegt. Der Bescheid kann dort durch Herrn Akkaya und Frau Akkaya abgeholt werden.
Der Einstellungs- und Rückforderungsbescheid gilt am 03.12.2025 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn der Bescheid nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)