Öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 28.10.2026 gegenüber Herrn Enes Celikdemir, zuletzt wohnhaft Kreuzberger Ring 6, 65205 Wiesbaden OT Erbenheim, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung mit dem Aktenzeichen 2032606-10645193.
Der aktuelle Aufenthalt Herrn Celikdemirs ist uns unbekannt. Daher haben wir eine Kopie der Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Kopie kann dort durch Herrn Celikdemir abgeholt werden.
Die Kopie gilt am 20.11.2027 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Kopie der hinterlegten Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)