öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 03.08.2026 gegenüber Herrn Emrullah Basar, zuletzt wohnhaft in Macherstraße 160, 01917 Kamenz, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung mit dem Aktenzeichen 2032610-10654318.
Der aktuelle Aufenthalt Herrn Basars ist uns unbekannt. Daher haben wir eine Kopie der Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Kopie kann dort durch Herrn Basar abgeholt werden.
Die Kopie gilt am 11.09.2026 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Kopie der hinterlegten Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)