öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 03.08.2026 gegenüber Herrn Dietrich Flechtner, zuletzt wohnhaft in Grenzallee 37, 01189 Dresden, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung mit dem Aktenzeichen 2032605-51287215.
Der aktuelle Aufenthalt Herrn Flechtners ist uns unbekannt. Daher haben wir eine Kopie der Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Kopie kann dort durch Herrn Flechtner abgeholt werden.
Die Kopie gilt am 07.09.2026 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Kopie der hinterlegten Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)