13.08.2026
öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 28.05.2026 gegenüber Herrn David Grille, zuletzt wohnhaft in Talstraße 25, 01662 Meißen, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung mit dem Aktenzeichen 2032502-23162027.
Der aktuelle Aufenthalt Herrn Grilles ist uns unbekannt. Daher haben wir eine Kopie der Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Kopie kann dort durch Herrn Grille abgeholt werden.
Die Kopie gilt am 31.08.2026 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Kopie der hinterlegten Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)