öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 14.10.2025 gegenüber Herrn Danny Kneisel, zuletzt wohnhaft in der Justizvollzugsanstalt Görlitz, Postplatz 18, 02826 Görlitz, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber dem Drittschuldner Deutsche Bank AG mit dem Aktenzeichen 2031503-20560068 u.a..
Der aktuelle Aufenthalt Herrn Kneisels ist uns unbekannt. Daher haben wir die Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung kann dort durch Herrn Kneisel abgeholt werden.
Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung gilt am 14.11.2025 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)