öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 29.09.2025 gegenüber Herrn Daniel Snelinski, zuletzt wohnhaft in Friedrich-Engels-Straße 35 a, 02991 Lauta, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber den Drittschuldnern Dennis Breitenstein mit dem Aktenzeichen 2032013-87168498.
Der aktuelle Aufenthalt Herrn Snelinskis ist uns unbekannt. Daher haben wir die Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung kann dort durch Herrn Snelinski abgeholt werden.
Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung gilt am 28.11.2025 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht abgeholt wird.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)