öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 15.06.2026 gegenüber Herrn Bhupinder Singh, zuletzt wohnhaft in Macherstraße 160, 01917 Kamenz, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung mit dem Aktenzeichen 2032513-10647066.
Der aktuelle Aufenthalt Herrn Singhs ist uns unbekannt. Daher haben wir eine Kopie der Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Kopie kann dort durch Herrn Singh abgeholt werden.
Die Kopie gilt am 14.09.2026 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Kopie der hinterlegten Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)