14.04.2026
öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 13.04.2026 gegenüber Herrn Atal Narriwal, zuletzt wohnhaft in Gerberstraße 4, 02625 Bautzen, eine Mahnung mit dem Aktenzeichen 2032515-21651337.
Der aktuelle Aufenthalt Herrn Narriwals ist uns unbekannt. Daher haben wir die Mahnung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Mahnung kann dort durch Herrn Narriwal abgeholt werden.
Die Mahnung gilt am 30.04.2026 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Mahnung nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)