öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 21.08.2026 gegenüber Herrn Argjend Basholli, zuletzt wohnhaft in Bandweberstraße 121, 01900 Großröhrsdorf, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung mit dem Aktenzeichen 2032610-10660034.
Der aktuelle Aufenthalt Herrn Bashollis ist uns unbekannt. Daher haben wir eine Kopie der Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Kopie kann dort durch Herrn Basholli abgeholt werden.
Die Kopie gilt am 28.09.2026 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Kopie der hinterlegten Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)