17.02.2026
Das Landratsamt Bautzen erließ am 13.02.2026 gegenüber Herrn Ammar Shreteh, zuletzt wohnhaft in Macherstraße 160, 01917 Kamenz, einen Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid mit dem Aktenzeichen 34-2.103.55.167715.
Der aktuelle Aufenthalt Herrn Shretehs ist uns unbekannt. Daher haben wir den Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid im Landratsamt Bautzen, Ausländeramt, Macherstraße 55, 01917 Kamenz hinterlegt. Der Bescheid kann dort durch Herrn Shreteh abgeholt werden.
Der Bescheid gilt am 04.03.2026 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn der Bescheid nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)