öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 02.09.2025 gegenüber Herrn Ali Heider Ubadi, zuletzt wohnhaft in Thomas-Müntzer-Straße 25, 02977 Hoyerswerda, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber dem Drittschuldner Ostsächsische Sparkasse Dresden mit dem Aktenzeichen 2032515-10654186 u.a..
Der aktuelle Aufenthalt Herrn Ubadis ist uns unbekannt. Daher haben wir die Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, Bahnhofstraße 9, in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung kann dort durch Herrn Ubadi abgeholt werden.
Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung gilt am 27.10.2025 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)